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Schülerbeförderung SEK I / Upgrade für Schüler*innen der Klassen 1 bis 10 / Erstattung Fahrtkosten / Missionsgymnasium Bardel oder einer Schule in NRW (nur SEK I)


Leistungsbeschreibung

Der Landkreis ist Träger der Schülerbeförderung. Diese Aufgabe beinhaltet die Koordination des Linienangebotes zwischen Schulen, Eltern und Verkehrsunternehmen.

Die Abteilung bearbeitet die Anspruchsberechtigung auf Beförderung zur Schule. Dabei erfolgt die Prüfung, ob die Beförderung mit dem Linienverkehr erfolgen kann oder ob eine Einzelbeförderung eingerichtet werden muss.

Antrag auf Schülerbeförderung SEK I (Schüler-Sammelzeitkarte)

Berechtigte Schüler*innen können den Antrag auf Schülerbeförderung ab dem 01.04.2026 online stellen

Berechtigt sind:

  • Schüler*innen der Klassen 1-10 allgemeinbildender Schulen
  • Schüler*innen der 11. und 12. Schuljahrgänge im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Förderschulen
  • Schüler*innen der Berufseinstiegsschule, soweit diese ohne Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – besucht wird
  • Schüler*innen der ersten Klasse von Berufsfachklassen, soweit diese ohne Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – besucht wird

Die Mindestentfernung zwischen Wohnadresse und Schule beträgt für alle Schulformen mehr als 2,1 km.

Schüler*innen mit dem Erreichen des Realschulabschlusses zum Ende des Schuljahres 2025 / 2026 sowie Schüler*innen ab Klasse 11 der allgemeinbildenden oder berufsbildenden Gymnasien haben keinen Anspruch auf eine kostenlose Fahrkarte. Wir bitten von einer Fahrkarten-Antragstellung abzusehen. 

Schüler*innen, die im Schuljahr 2026 / 2027 Anspruch auf eine vom Landkreis ausgegeben Schülerfahrkarte haben, erhalten vom Landkreis das jeweils günstigste Fahrkartenangebot. Schüler*innen, die eine Fahrkarte der Tarifzone 1 oder 2 des VGB Tarifs benötigen um die Schule zu erreichen, erhalten weiterhin eine Busfahrkarte. Für Schüler*innen mit größeren Distanzen bzw. höheren Tarifzonen stellt das Deutschlandticket die für den Landkreis günstigere Variante dar.

Verlust von Fahrkarten

Stellen Sie keinen weiteren Antrag, sofern die ausgehändigte Fahrkarte verloren gegangen sein sollte.

Bei Verlust, Beschädigung oder Unlesbarkeit der Schüler-Sammelzeitkarte ist die Erstellung einer Ersatzkarte erforderlich.

Ersatzfahrkarten für Deutschland-Tickets können nur über die VGB (Tel. 05921-80350) beantragt werden. Bei reinen Busfahrkarten muss das jeweilige Verkehrsunternehmen kontaktiert werden. Für die Ausstellung der Ersatzfahrkarte wird eine Verwaltungsgebühr (siehe Tarifbestimmungen des Verkehrsunternehmens bzw. des Niedersachsentarifs) erhoben. Es können keine Ersatzfahrkarten über den Landkreis ausgestellt werden!

Einwilligung zum Datenschutz

Für die Bearbeitung des Online-Antrages auf Schülerbeförderung ist die Angabe von persönlichen Daten erforderlich. Mit den von Ihnen im Formular eingetragenen Angaben, erfolgt eine Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen. Zum Abschluss der Eingabe stimmen Sie bitte der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an den oben genannten Ansprechpartner.

Upgrade der Schülersammelzeitkarte auf das Deutschlandticket (Klassen 1 bis 10)

Für Schüler*innen der Klassen 1 bis 10 bleibt die Möglichkeit bestehen, unter bestimmten Voraussetzungen statt der vom Landkreis bereitgestellten Schülerbusfahrkarte ein Deutschlandticket zu nutzen. Hierfür kann die Schülerfahrkarte gegen eine finanzielle Anrechnung auf ein selbst abgeschlossenes Deutschlandticket eingetauscht werden. Das sogenannte Upgrade bietet insbesondere für Freizeitfahrten, Ausflüge oder Klassenfahrten einen zusätzlichen Nutzen. Die Entscheidung für dieses optionale Angebot gilt jeweils für das gesamte Schuljahr.

Schüler*innen mit kürzeren Wegen zur Schule (ab 2,1 km) erhalten vom Landkreis in der Regel eine Busfahrkarte für die Tarifzonen 1 und 2. Im Schuljahr 2026 / 2027 besteht wieder die Möglichkeit, die Busfahrkarte zurückzugeben und eigenständig ein reguläres Deutschlandticket für derzeit 63,00 Euro zu erwerben. Bei derzeit 37,50 Euro für Zone 1 bzw. 49,50 Euro für Zone 2 verbleibt so ein monatlicher Eigenanteil von 25,50 Euro bzw. 13,50 Euro.

Upgrade auf ein Deutschlandticket – so geht's:

  • Zunächst muss die Schülerbusfahrkarte (Zone 1 und 2) beantragt werden (siehe „Antrag Schülerzeitkarte“ oben rechts auf dieser Seite). Dann wird geprüft, ob eine Berechtigung vorliegt. 
  • Sollte ein Upgrade auf das D-Ticket gewünscht werden, muss die Schülerbusfahrkarte (Zone 1 oder Zone 2) unmittelbar nach Erhalt an den Landkreis Grafschaft Bentheim – Abteilung Kreisstraßen und Mobilität (67) – van-Delden-Str. 1-7, 48529 Nordhorn, persönlich zurückgegeben werden.
  • Der / Die Schüler*in bzw. der / die Erziehungsberechtigte erhält eine Bestätigung über die rechtzeitige Rückgabe der Busfahrkarte und schließt zeitgleich, z. B. bei der Verkehrsgemeinschaft Grafschaft Bentheim (VGB) im Bahnhof Nordhorn ein Abo über ein normales D-Ticket ab, welches dann selbst für das gesamte Schuljahr erworben werden muss (monatliche Abbuchung zur Zeit 63,00 Euro),
  • Am Ende des Schuljahres 2026 / 2027, spätestens aber bis zum 31.10. eines jeden Jahres, muss dann ein „Antrag auf Erstattung von ÖPNV-Fahrtkosten für Schüler der SEK I“ gestellt werden. Dieser wird auf dieser Seite ab Nov. / Dez. 2026 zur Verfügung stehen. 
  • Einzureichen ist der komplett ausgefüllte Antrag, die vorab ausgegebene Bestätigung über die Rückgabe der Schülerbusfahrkarte, einen Nachweis über die monatlichen Abbuchungen für das D-Ticket (Screenshots aus dem Online-Banking), eine Kopie des Abo-Vertrages und eine Schulbescheinigung bzw. Halbjahres- oder Abschlusszeugnis,
  • Im Anschluss erfolgt eine Erstattung des Wertes der anspruchsberechtigten Schülerbusfahrkarte der Zone 1 (monatlich 37,50 €) oder Zone 2 (monatlich 49,50 €) für das Schuljahr (ab Rückgabe der Schülerbusfahrkarte).

Schülerbeförderung zum Missionsgymnasium Bardel oder einer Schule in NRW (nur SEK I)

Eine anteilige Erstattung von verauslagten Fahrtkosten für den Besuch des Missionsgymnasiums Bardel in den Klassen 5-10 kann bis zum 31.10. eines jeden Jahres für das vorangegangene Schuljahr beantragt werden, sofern das nächstgelegene Gymnasium weiter als 2 km vom Wohnort entfernt ist.

Ab dem Schuljahr 2025/26 erfolgt die Beantragung für die Fahrtkosten nach Bardel online, der bisherige Antrag in Schriftform entfällt. Sollte der Transport Ihres Kindes täglich mit dem Pkw oder einem anderen Kraftfahrzeug erfolgen, wenden Sie sich bitte telefonisch an Frau Hilgartner.

Der Antrag zur Kostenübernahme für den Besuch einer Schule in NRW erfolgt weiterhin in Schriftform. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zunächst telefonisch an Frau Hilgartner. Beachten Sie in diesem Zusammenhang ebenfalls die Abgabefrist bis zum 31.10. eines jeden Jahres.

Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht nur für den Weg zur nächstgelegenen Schule der von der Schülerin/dem Schüler gewählten Schulform. Besucht ein Schüler eine andere als die nächstgelegene Schule dieser Schulform, so werden nur die Kosten für den Weg bis zur nächstgelegenen Schule erstattet. Liegt die nächste Schule außerhalb des Gebietes des Trägers der Schülerbeförderung beschränkt sich der Erstattungsanspruch auf die Höhe der Kosten der teuersten Schülerzeitkarte des öffentlichen Personennahverkehrs, die der Landkreis Grafschaft Bentheim bei der Schülerbeförderung in seinem Gebiet zu erstatten hätte; dies gilt nicht im Falle des Besuchs von Sonderschulen.
 
Die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule, von der an die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht, beträgt für alle Schulformen 2,1 km.
 
Wird ein anderes Verkehrsmittel als der Bus/Zug als Beförderungsmittel gewählt, obwohl die Möglichkeit einer Bus-/Zugbeförderung bestünde, so können nur die Kosten einer entsprechenden Bus-/Zugfahrkarte erstattet werden. Weitergehende Erstattungen werden nicht gewährt.
 
Der Anspruch auf Ersatz der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg muss bis zum 31.10. eines jeden Jahres für das abgelaufene Schuljahr beim Landkreis geltend gemacht werden. Maßgeblich ist das Datum des Antragseinganges beim Landkreis Grafschaft Bentheim. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Verspätet gestellte Anträge können daher keine Berücksichtigung finden.

Die aktuelle Schülerbeförderungssatzung befindet sich hier.

Für Schülerbeförderung und Upgrade (SEK I) und Auszubildende: Frau Abel, Frau Manz, Frau Schröder

Für Schülerbeförderung und Anträge Bardel (SEK I) und Schulen in NRW: Frau Hilgartner