Schülerbeförderung / Bezuschussung Fahrtkosten SEK II und Auszubildende
Schülerbeförderung / Bezuschussung Fahrtkosten SEK II und Auszubildende
Leistungsbeschreibung
Der Landkreis ist Träger der Schülerbeförderung. Diese Aufgabe beinhaltet die Koordination des Linienangebotes zwischen Schulen, Eltern und Verkehrsunternehmen.
Die Abteilung bearbeitet die Anspruchsberechtigung auf Beförderung zur Schule. Dabei erfolgt die Prüfung, ob die Beförderung mit dem Linienverkehr erfolgen kann oder ob eine Einzelbeförderung eingerichtet werden muss.
Antrag auf Schülerbeförderung (Schüler-Sammelzeitkarte)
Berechtigte Schüler*innen können den Antrag auf Schülerbeförderung ab dem 01.04.2026 online stellen
Berechtigt sind:
- Schüler*innen der Klassen 1-10 allgemeinbildender Schulen
- Schüler*innen der 11. und 12. Schuljahrgänge im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Förderschulen
- Schüler*innen der Berufseinstiegsschule, soweit diese ohne Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – besucht wird
- Schüler*innen der ersten Klasse von Berufsfachklassen, soweit diese ohne Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – besucht wird
Die Mindestentfernung zwischen Wohnadresse und Schule beträgt für alle Schulformen mehr als 2,1 km.
Schüler*innen mit dem Erreichen des Realschulabschlusses zum Ende des Schuljahres 25/26 sowie Schüler*innen ab Klasse 11 der allgemeinbildenden oder berufsbildenden Gymnasien haben keinen Anspruch auf eine kostenlose Fahrkarte. Wir bitten von einer Fahrkarten-Antragstellung abzusehen.
Schüler*innen, die im Schuljahr 2026/27 Anspruch auf eine vom Landkreis ausgegeben Schülerfahrkarte haben, erhalten vom Landkreis das jeweils günstigste Fahrkartenangebot. Schüler*innen, die eine Fahrkarte der Tarifzone 1 oder 2 des VGB Tarifs benötigen um die Schule zu erreichen, erhalten weiterhin eine Busfahrkarte. Für Schüler*innen mit größeren Distanzen bzw. höheren Tarifzonen stellt das Deutschlandticket die für den Landkreis günstigere Variante dar.
Verlust von Fahrkarten
Stellen Sie keinen weiteren Antrag, sofern die ausgehändigte Fahrkarte verloren gegangen sein sollte.
Bei Verlust, Beschädigung oder Unlesbarkeit der Schüler-Sammelzeitkarte ist die Erstellung einer Ersatzkarte erforderlich.
Ersatzfahrkarten für Deutschland-Tickets können nur über die VGB (Tel. 05921-80350) beantragt werden. Bei reinen Busfahrkarten muss das jeweilige Verkehrsunternehmen kontaktiert werden. Für die Ausstellung der Ersatzfahrkarte wird eine Verwaltungsgebühr (siehe Tarifbestimmungen des Verkehrsunternehmens bzw. des Niedersachsentarifs) erhoben. Es können keine Ersatzfahrkarten über den Landkreis ausgestellt werden!
Einwilligung zum Datenschutz
Für die Bearbeitung des Online-Antrages auf Schülerbeförderung ist die Angabe von persönlichen Daten erforderlich. Mit den von Ihnen im Formular eingetragenen Angaben, erfolgt eine Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen. Zum Abschluss der Eingabe stimmen Sie bitte der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an den oben genannten Ansprechpartner.
Erstattung von Fahrtkosten beim Besuch des Missionsgymnasiums Bardel
Eine anteilige Erstattung von verauslagten Fahrtkosten beim Besuch des Missionsgymnasiums Bardel in den Klassen 5-10 kann bis zum 31.10. eines jeden Jahres beantragt werden, sofern das nächstgelegene Gymnasium weiter als 2 km vom Wohnort entfernt ist. Die Bearbeitung erfolgt durch die Abteilung für Schulen und Weiterbildung.
Die aktuelle Schülerbeförderungssatzung befindet sich hier.