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Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen.

Leistungsbeschreibung

Hat sich nach Erteilung des Jagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

Die Änderung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.

Der vollständige Änderungsantrag und die zu erbringenden Nachweise werden von der zuständigen Fachabteilung mit allen Anlagen überprüft. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

  • bereits erteilter Jagdschein,
  • Änderung von Namenoder Wohnsitz

  • Jagdschein,
  • Versicherungsnachweis über die Jagdhaftpflichtversicherung

§ 15 Absatz 1 und 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG)