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Bewerbung ehrenamtliche Vormundschaft


Leistungsbeschreibung

Gemeinsam Zukunft gestalten

Ehrenamtliche Vormundschaft bietet die Möglichkeit, das Leben eines Kindes oder Jugendlichen nachhaltig zu prägen. Als Vormund übernehmen Sie die rechtliche und persönliche Verantwortung für junge Menschen, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Sie stehen ihnen zur Seite, unterstützen sie bei wichtigen Entscheidungen und bieten Orientierung in einer oft herausfordernden Lebensphase – von der Schulauswahl über medizinische Fragen bis hin zur Planung der ersten Schritte ins eigenverantwortliche Leben.

 

Was ist das Besondere an einer ehrenamtlich geführten Vormundschaft, was macht sie so wertvoll für das Kind/den Jugendlichen?

Hauptamtliche Vormünder führen bei einer Vollzeitstelle bis zu 50 Vormundschaften. Im Gegensatz dazu ist ein ehrenamtlicher Vormund in der Regel für ein Mündel verantwortlich. Er hat also deutlich mehr Ressourcen, um eine vertrauensvolle Beziehung zu schaffen und den Kindern und Jugendlichen eine verlässliche Bezugsperson zu sein.

Sinnstiftend handeln: Sie leisten einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft, indem Sie einem jungen Menschen Stabilität und Perspektive geben.

Persönlich wachsen: Die Tätigkeit als Vormund bietet die Möglichkeit, eigene Fähigkeiten und Werte einzubringen und auch sich selbst weiterzuentwickeln.

Gemeinschaft erleben: Sie sind Teil eines Netzwerks engagierter Menschen und erhalten Begleitung durch die Koordinierungsstelle Vormundschaften.

 

Wer kann eine ehrenamtliche Vormundschaft übernehmen?

Erwachsene, die Freude an der Begleitung junger Menschen haben und Herausforderungen als Möglichkeit zum Wachsen ansehen.

Diese Eigenschaften wünschen wir uns:

• Empathie

• Aufgeschlossenheit

• Zuverlässigkeit

• eine eigene stabile Lebenssituation

• Kooperationsbereitschaft

Wichtige Schritte auf dem Weg zur Vormundschaft

1.       Kontaktaufnahme: Wenn Sie Interesse an der Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

2.       Informationsveranstaltung: Hier erhalten Sie einen ersten Einblick in die Tätigkeit als ehrenamtlicher Vormund. Im Anschluss können Sie entscheiden, ob Sie den Weg weitergehen möchten.

3.       Eignungsüberprüfung: Sie werden durch die Koordinierungsstelle Vormundschaften auf dem Weg in die Vormundschaft und auch danach begleitet. Die Eignungsüberprüfung ist per Gesetz vorgesehen und beinhaltet ein persönliches Gespräch, in dem wir Sie als Person kennenlernen und uns über Ihre Motivation für das Ehrenamt, Ihre Sorgen und Wünsche austauschen möchten. Nach diesem Gespräch werden wir Sie um die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses sowie einer SCHUFA Auskunft bitten.

4.       Schulung: Im Rahmen einer modularen Schulung werden wir Sie auf die Tätigkeit als ehrenamtlicher Vormund vorbereiten.

5.       Matching: Die Bedürfnisse der Mündel aus neuen und bestehenden Vormundschaften werden mit den Profilen geeigneter ehrenamtlicher Vormünder abgeglichen. Bei einem Match wird ein Kennenlernen initiiert. Wenn sowohl Mündel als auch ehrenamtlicher Vormund sich vorstellen können, gemeinsam den Weg zu gehen, wird eine Empfehlung an das Familiengericht gegeben.

6.       Übernahme der Vormundschaft: Sofern das Familiengericht der Empfehlung folgt, übernehmen Sie die rechtliche Vertretung und sind Ansprechpartner*in für Schule, Behörden und andere Institutionen.

7.       Unterstützung: Bei Fragen steht Ihnen die Koordinierungsstelle beratend zur Seite.

§§ 1773 – 1813 Vormundschaft – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Gut zu wissen

Pädagogische oder rechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Die Aufnahme des Kindes oder Jugendlichen in den eigenen Haushalt wird nicht erwartet. In der Regel leben die jungen Menschen in einer Pflegefamilie oder einer stationären Einrichtung.

Sie können eine jährliche Aufwandsentschädigung erhalten.