Bewerbungskostenerstattung SGB II
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Bewerbungskostenerstattung SGB II
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Bewerbungskostenerstattung nach SGB II ist eine Unterstützung für Arbeitssuchende, die Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) erhalten. Das Jobcenter kann Kosten für Bewerbungen ganz oder teilweise übernehmen, wenn dies vorher beantragt und genehmigt wurde.