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Fahrt- und Reisekostenerstattung SGB II


Leistungsbeschreibung

Die Reisekostenerstattung nach SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende) betrifft in der Regel Kosten, die im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit oder zur Wahrnehmung von Terminen beim Jobcenter entstehen.