BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Ausschreibung von Kehrbezirken


Leistungsbeschreibung

Nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) werden freigewordene oder freiwerdende Bezirke im Wege eines Ausschreibungsverfahrens besetzt. Die Behörde hat gem. § 9 SchfHwG die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) öffentlich auszuschreiben. Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Zur Auswahlentscheidung wird die vom Niedersächsischen Ministerium herausgegebenen Bewertungsmatrix in modifizierter Form zur Unterstützung herangezogen.

Auf die aktuellen Ausschreibungsverfahren können Sie sich digital bewerben. Verwenden Sie hierzu bitte den Link "zum Online-Antrag".