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Bauaktenarchiv (Akteneinsicht)

Leistungsbeschreibung

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

Die Städte und Gemeinden führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.

Wenn Sie Fragen zur Akteneinsicht haben, wenden Sie sich an das Geschäftszimmer der Abt. Bauwesen. Diese erreichen Sie per Mail unter bauwesen@grafschaft.de oder telefonisch unter 05921/961514.

Für Akteneinsichtsgesuche im Stadtgebiet Nordhorn ist die Stadt Nordhorn zuständig, Tel.: 05921 878-0 und bauarchiv@nordhorn.de. 

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.

Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.

Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.

Die Bearbeitung von Anträgen auf Akteneinsicht nimmt fünf bis sieben Werktage in Anspruch.