BAföG
Leistungsbeschreibung
BAföG
Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Sofern dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen, sieht das BAföG einen Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung vor. Allen Auszubildenden sollen damit vergleichbare Bildungschancen eröffnet werden.
Der Landkreis Grafschaft Bentheim ist zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Schüler-BAföG. Studierende sollten sich grundsätzlich an das für sie zuständige Studentenwerk der Hochschule oder Universität wenden, an der sie immatrikuliert sind.
In dem nachfolgend verlinkten Flyer sind speziell für Schülerinnen und Schüler Informationen zum BAföG zu finden.
Flyer – Informationen für Schülerinnen und Schüler (externer Link)
Weitere umfassende Informationen hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seinen Internetseiten unter https://www.bafög.de/bafoeg/de/home/home_node.html bereit.
Insbesondere sind dort Informationen zu den Förderungsvoraussetzungen, den im Rahmen der Antragstellung auszufüllenden Formblättern sowie den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung zu finden.
Für Fragen steht auch eine kostenfreie BAföG-Hotline unter 0800-223 63 41 zur Verfügung.
Gerne beraten wir Sie zu Ihren individuellen Förderungsvoraussetzungen. Rufen Sie uns an oder treten Sie per Mail mit uns in Kontakt. Sofern gewünscht kann auch ein Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbart werden.
Antragstellung
Leistungen nach dem BAföG sind schriftlich auf den dafür vorgeschriebenen Formblättern zu beantragen. Ausbildungsförderung wird frühestens vom Beginn des Monats geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, jedoch nicht für Zeiten vor der Antragstellung.
Es kann zunächst auch ein formloser Antrag gestellt werden, damit die Frist gewahrt wird. Die amtlichen Formblätter und weitere Unterlagen können dann nachgereicht werden.
Schülerinnen und Schüler erhalten Antragsformulare direkt bei der BAföG-Stelle des Landkreises Grafschaft Bentheim. Studierende sollten sich grundsätzlich an das für sie zuständige Studentenwerk der Hochschule oder Universität wenden.
Antragsformulare zum Ausdrucken finden sie hier (externer Link):
https://www.bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/alle-antragsformulare/alle-antragsformulare_node.html
Der Antrag kann auch elektronisch über den Antragsassistenten „BAföG Digital“ gestellt werden.
Das Besondere: Antragstellende füllen nicht einfach über das Internet bereitgestellte Formulare online aus, sondern erhalten Zugang zu einem Online‐Tool, über das sie Schritt für Schritt alle notwendigen Daten eingeben. Eine nutzerfreundliche Menüführung und Hilfetexte unterstützen die Antragstellung, notwendige Dokumente können bequem per Uploadfunktion hochgeladen werden. Der Bearbeitungsprozess kann jederzeit unterbrochen und fortgesetzt werden, denn die Daten werden in einem persönlichen Account gespeichert. Über diesen können Schülerinnen und Schüler sowie Studierende den Status ihres Antrags jederzeit online nachverfolgen. Eine Datenübernahme in Folgeanträge ist ebenso enthalten. Eltern, Ehepartnerinnen und Ehepartner machen ihre Eintragungen über ein separates Nutzerkonto.
Wie der digitale Antragsassistent funktioniert, zeigt der Erklärfilm zu „BAföG Digital“.
Hier geht es zum Erklärfim "BAföG Digital" (externer Link)
„Bei Fragen zum Antragsassistenten steht ebenfalls die Hotline von BAföG Digital unter 0800/2236341 von montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr - 20:00 Uhr zur Verfügung.“
Welche Unterlagen werden benötigt?
Einkommensnachweise:
Auszubildende: Nachweise zum Einkommen für den Bewilligungszeitraum sowie Vermögensnachweise zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Eltern/Ehegatten/eingetragene Lebenspartner: Insbesondere der Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr. Wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist, sind die Jahreseinkünfte durch die elektronische Lohnsteuerbescheinigung oder anderweitige geeignete Belege nachzuweisen.
Außerdem diverse im Einzelfall notwendige weitere Unterlagen.
Hinweis:
Schülerinnen und Schüler mit einem Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Ausbildung haben keinen Anspruch auf BAföG (auch nicht für den begleitenden Berufsschulunterricht). Sie können einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen.