Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz


Welche Unterlagen werden benötigt?


Die erforderlichen Unterlagen können Sie dem Online-Antrag entnehmen.

Welche Gebühren fallen an?


Die Höhe der Gebühren ergibt sich nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) an.
Gebühr: 25.0 - 1000.0 EUR (je nach Zeitaufwand)

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden. Jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.

Was sollte ich noch wissen?


Ordnungswidrig handelt, wer eine Tätigkeit ohne die nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Tierschutzgesetz erforderliche Erlaubnis ausübt (§ 18 Abs. 1 Nr. 20 TierSchG).

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  • 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz

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