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Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung


Die erforderlichen Unterlagen können Sie dem Online-Antrag entnehmen.

Die Höhe der Gebühren ergibt sich nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) an.
Gebühr: 35.0 - 700.0 EUR (je nach Zeitaufwand)

Sie dürfen Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern erst abnehmen, wenn Sie von der zuständigen Behörde (Veterinäramt des Landkreises Grafschaft Bentheim) anerkannt sind.