Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung


Welche Unterlagen werden benötigt?


Die erforderlichen Unterlagen können Sie dem Online-Antrag entnehmen.

Welche Gebühren fallen an?


Die Höhe der Gebühren ergibt sich nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) an.
Gebühr: 35.0 - 700.0 EUR (je nach Zeitaufwand)

Welche Fristen muss ich beachten?


Sie dürfen Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern erst abnehmen, wenn Sie von der zuständigen Behörde (Veterinäramt des Landkreises Grafschaft Bentheim) anerkannt sind.

Kontakt

  • 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Kontaktpersonen


  • Veterinäramt