Sachkundenachweis für die berufliche Tätigkeit bei Betäubung und Schlachtung von Tieren
Sachkundenachweis für die berufliche Tätigkeit bei Betäubung und Schlachtung von Tieren
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die erforderlichen Unterlagen können Sie dem Online-Antrag entnehmen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ergibt sich nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) an.
Gebühr: 20.0 - 125.0 EUR (je nach Zeitaufwand)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn der Sachkundenachweis vorliegt.
Ordnungswidrig handelt, wer ohne den erforderlichen Sachkundenachweis berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Tiere betreut, ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet (§18 Abs. 3 Nr. 2 a bzw. b TierSchG).