Eintragung in das Denkmalverzeichnis (Landkreis Grafschaft Bentheim)
Eintragung in das Denkmalverzeichnis (Landkreis Grafschaft Bentheim)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Baudenkmale sind bauliche Anlagen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht. Eigentümerinnen und -eigentümer von Gebäuden, die diese Anforderungen erfüllen, können bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde die Prüfung der Denkmaleigenschaft beantragen. Nach positiver Prüfung durch untere Denkmalschutzbehörde und Landesamt für Denkmalpflege sowie Zustimmung der zuständigen Gemeinde, kann das betreffende Gebäude in das Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen werden.
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AS_03456_0015: Eintragung in das Denkmalverzeichnis
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