Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste (Landkreis Grafschaft Bentheim)
Leistungsbeschreibung
Das niedersächsische Denkmalverzeichnis ist für jedermann einsehbar. Ob ein bestimmtes Gebäude in das Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen wurde, kann bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde erfragt werden.
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