Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste (Landkreis Grafschaft Bentheim)


Leistungsbeschreibung


Das niedersächsische Denkmalverzeichnis ist für jedermann einsehbar. Ob ein bestimmtes Gebäude in das Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen wurde, kann bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde erfragt werden.

Kontakt

  • 40 Schulen, Bildung und Kultur

Kontaktpersonen


  • Herr Matthias Bollmer