Leistungsbeschreibung

Das niedersächsische Denkmalverzeichnis ist für jedermann einsehbar. Ob ein bestimmtes Gebäude in das Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen wurde, kann bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde erfragt werden.

Kontaktpersonen

  • Herr Matthias Bollmer