Heizen mit alternativen Energien (Geothermie)
Heizen mit alternativen Energien (Geothermie)
Leistungsbeschreibung
Geothermie – Wärme aus dem Untergrund
Die Nutzung von Erdwärme (Geothermie) bietet eine klimafreundliche und zukunftssichere Möglichkeit, Gebäude zu beheizen und mit Warmwasser zu versorgen. Anders als Solar- oder Windenergie steht die im Boden gespeicherte Wärme nahezu ganzjährig und unabhängig von Tages- oder Jahreszeit zur Verfügung.
Bei der oberflächennahen Geothermie wird die natürliche Wärme des Untergrundes genutzt und über eine Wärmepumpe auf das für Heizung und Warmwasser erforderliche Temperaturniveau angehoben. Die Funktionsweise einer Erdwärmesondenanlage ist in den im Downloadbereich bereitgestellten Schaubildern dargestellt.
Erdwärmesonden
Bei einer Erdwärmesondenanlage wird ein geschlossenes Rohrsystem über eine Bohrung in den Untergrund eingebracht. In diesem Rohrsystem zirkuliert eine Wärmeträgerflüssigkeit, die die im Boden gespeicherte Wärme aufnimmt und zur Wärmepumpe transportiert. Dort wird die Wärme für die Beheizung des Gebäudes und die Warmwasserbereitung nutzbar gemacht.
Wasserrechtliche Anforderungen
Erdwärmesonden reichen häufig bis in grundwasserführende Schichten hinein. Da durch die Nutzung dem Untergrund beziehungsweise dem Grundwasser Wärme entzogen wird und Bohrungen in den Untergrund erfolgen, sind wasserrechtliche Vorschriften zu beachten.
Die Errichtung und der Betrieb von Erdwärmesondenanlagen bedürfen in der Regel einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach dem Niedersächsischen Wassergesetz. Darüber hinaus sind die Bohrarbeiten gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) anzeigepflichtig.
Frühzeitige Abstimmung empfohlen
Ob eine Erdwärmesondenanlage an einem Standort zulässig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere Wasserschutzgebiete, hydrogeologische Verhältnisse oder andere Nutzungen des Untergrundes können einer Genehmigung entgegenstehen oder besondere Anforderungen erforderlich machen.
Wir empfehlen daher, bereits vor der konkreten Planung Kontakt mit der Unteren Wasserbehörde aufzunehmen. Im Rahmen einer Voranfrage kann geprüft werden, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist und welche Unterlagen für das weitere Verfahren benötigt werden.
Für Fragen zur Errichtung von Erdwärmesondenanlagen stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Unteren Wasserbehörde gerne zur Verfügung.
Hinweise / Besonderheiten
Antragsunterlagen sind unter folgender E-Mail-Adresse einzureichen: geothermie@grafschaft.de