Antrag für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen
Antrag für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich.
Leistungsbeschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Übermäßige Straßenbenutzung – Sondernutzungserlaubnis
Veranstaltungen – auch privater Natur - für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis gemäß § 29 (2) i. V. m. § 45 (1) Straßenverkehrsordnung (StVO). Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Veranstaltende haben dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
Zu den Veranstaltungen zählen beispielsweise organisierte öffentliche Veranstaltungen wie Konzerte, Sportveranstaltungen, Schützenfeste oder Festumzüge oder private Feiern wie Straßenfeste oder Geburtstagspartys jeglicher Art, bei denen öffentlicher Verkehrsraum als Veranstaltungsfläche genutzt werden soll oder auf Grund von Veranstaltungsgröße oder Teilnehmerzahl der Verkehr auf der Straße aus Gründen der Sicherheit und Ordnung beschränkt oder verboten werden muss.
Mit der online Antragstellung ist vom Veranstalter auch ein formloses Veranstaltungskonzept bzw. ein Verkehrskonzept einzureichen, wie die Absicherung während der Veranstaltung erfolgen soll. Diese Absicherung kann von einem Haltverbot über eine Geschwindigkeitsbeschränkung bis hin zur Vollsperrung einer Straße reichen.
Die Verantwortung für die Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der erforderlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wird dabei dem Veranstalter übertragen. Die Umsetzung der verkehrsbehördlichen Anordnung hat durch entsprechend geschultes Personal zu erfolgen. Geschultes Personal heißt in diesem Fall, dass der für die Verkehrssicherung Verantwortliche über einen Schulungsnachweis gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) verfügt. Über diesen Nachweis verfügen z. B. Mitarbeiter von Bauhöfen, Bauunternehmen oder Straßenbauunternehmen.
Die Verwaltungsgebühr für eine Erlaubnis richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und nach dem jeweiligen Aufwand während der Antragsbearbeitung. In der Regel werden bei Veranstaltungen die Polizei und der jeweilige Straßenbaulastträger um Stellungnahme zu einer Veranstaltung gebeten.
Der Antrag für die Sondernutzungserlaubnis kann hier online gestellt werden. Die Antragstellung sollte mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung
- Veranstaltungsort und -datum
- die Dauer der Veranstaltung
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
- den Streckenverlauf
- die Startweise
Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.