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Schülerbeförderung / Bezuschussung Fahrtkosten SEK II und Auszubildende


Leistungsbeschreibung

Der Landkreis ist Träger der Schülerbeförderung. Diese Aufgabe beinhaltet die Koordination des Linienangebotes zwischen Schulen, Eltern und Verkehrsunternehmen.

Die Abteilung bearbeitet die Anspruchsberechtigung auf Beförderung zur Schule. Dabei erfolgt die Prüfung, ob die Beförderung mit dem Linienverkehr erfolgen kann oder ob eine Einzelbeförderung eingerichtet werden muss.

 

Antrag auf Schülerbeförderung (Schüler-Sammelzeitkarte)

Berechtigte Schüler*innen können den Antrag auf Schülerbeförderung online stellen.

Berechtigt sind:

  • Schüler*innen der Klassen 1-10 allgemeinbildender Schulen
  • Schüler*innen der 11. und 12. Schuljahrgänge im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Förderschulen
  • Schüler*innen der Berufseinstiegsschule, soweit diese ohne Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – besucht wird
  • Schüler*innen der ersten Klasse von Berufsfachklassen, soweit diese ohne Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – besucht wird

Die Mindestentfernung zwischen Wohnadresse und Schule beträgt für alle Schulformen mehr als 2,1 km.

Schüler*innen ab Klasse 11 der allgemeinbildenden oder berufsbildenden Gymnasien haben keinen Anspruch auf eine kostenlose Fahrkarte. Wir bitten von einer Fahrkarten-Antragstellung abzusehen. Hier gilt momentan unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezuschussung (siehe unten: Erstattung Bezuschussung von ÖPNV-Fahrtkosten von Schüler*innen der Sekundarstufe II der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Auszubildenden im Landkreis Grafschaft Bentheim).

Schüler*innen, die im Schuljahr 2025/26 Anspruch auf eine vom Landkreis ausgegeben Schülerfahrkarte haben, erhalten vom Landkreis das jeweils günstigste Fahrkartenangebot. Schüler*innen, die eine Fahrkarte der Tarifzone 1 oder 2 des VGB Tarifs benötigen um die Schule zu erreichen, erhalten weiterhin eine Busfahrkarte. Für Schüler*innen mit größeren Distanzen bzw. höheren Tarifzonen stellt das Deutschlandticket die für den Landkreis günstigere Variante dar.

 

Verlust von Fahrkarten

Stellen Sie keinen weiteren Antrag, sofern die ausgehändigte Fahrkarte verloren gegangen sein sollte.

Bei Verlust, Beschädigung oder Unlesbarkeit der Schüler-Sammelzeitkarte ist die Erstellung einer Ersatzkarte erforderlich.

Ersatzfahrkarten für Deutschland-Tickets können nur über die VGB (Tel. 05921-80350) beantragt werden. Bei reinen Busfahrkarten muss das jeweilige Verkehrsunternehmen kontaktiert werden. Für die Ausstellung der Ersatzfahrkarte wird eine Verwaltungsgebühr (siehe Tarifbestimmungen des Verkehrsunternehmens bzw. des Niedersachsentarifs) erhoben. Es können keine Ersatzfahrkarten über den Landkreis ausgestellt werden!

 

Einwilligung zum Datenschutz

Für die Bearbeitung des Online-Antrages auf Schülerbeförderung ist die Angabe von persönlichen Daten erforderlich. Mit den von Ihnen im Formular eingetragenen Angaben, erfolgt eine Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen. Zum Abschluss der Eingabe stimmen Sie bitte der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an den oben genannten Ansprechpartner.

 

Erstattung Bezuschussung von ÖPNV-Fahrtkosten von Schüler*innen der Sekundarstufe II der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Auszubildenden im Landkreis Grafschaft Bentheim

Der Landkreis Grafschaft Bentheim ist gemäß § 114, Niedersächsisches Schulgesetzes (NSchG) Träger der Schülerbeförderung in seinem Gebiet. Zur Herstellung gleichwertiger Zugangsmöglichkeiten zu den Bildungsstandorten im Landkreis Grafschaft Bentheim verfolgt der Landkreis das Ziel, die Schülerinnen und Schüler, die nach § 114 NSchG keinen rechtlichen Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten durch den Träger der Schülerbeförderung haben, finanziell zu unterstützen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der untenstehenden Richtlinie.

Aktuelle Infos zum Deutschlandticket im Schüler*innen- / Ausbildungsbereich:

Schüler*innen der Sekundarstufe II und Auszubildende, die ihre Fahrkarte selbst zahlen, können im Rahmen der Richtlinie zur Bezuschussung von ÖPNV-Fahrtkosten ab einer Entfernung von mindestens 5 km auch Deutschlandtickets für die Erstattung einreichen.

Es gilt die aktuelle Richtlinie.

 

Schüler und Azubis aufgepasst: Deutschland-Ticket für 30 Euro

Ab 1. August ist das Schüler-Azubi-Ticket – ein vergünstigtes Deutschlandticket – für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende in der Grafschaft Bentheim bei der VGB erhältlich. Foto: Landkreis Grafschaft Bentheim

In der Grafschaft Bentheim steht ein neues ÖPNV-Ticket für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende in den Startlöchern: Ab Freitag, 1. August 2025, ist das Schüler-Azubi-Ticket zum Einführungspreis von 30 Euro pro Monat erhältlich. Dahinter verbirgt sich ein vergünstigtes, aber vollwertiges Deutschland-Ticket.

„Wie das reguläre Deutschland-Ticket bietet auch das Schüler-Azubi-Ticket freie Fahrt mit allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs. Es ist ganz unkompliziert, deutschlandweit und für beliebig viele Fahrten einsetzbar. Nur im Fernverkehr ist das Schüler-Azubi-Ticket nicht gültig“, stellt Dr. Elke Bertke Einzelheiten rund um das Projekt vor. Sie ist beim Landkreis die zuständige Dezernentin für das Thema Mobilität.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick

  • Wer kann das neue Ticket nutzen? Von dem neuen Ticket profitieren Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende, die in der Grafschaft Bentheim wohnen. Aber auch Freiwilligendienstleistende (z.B. Absolvierende eines Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres) mit Wohnsitz im Kreisgebiet kommen in den Genuss des neuen Tickets. Nicht berechtigt sind Studierende, da diese mit dem Deutschland-Semesterticket bereits über ein eigenes vergünstigtes Angebot verfügen.
  • Wo wird das Ticket verkauft? Der Verkauf des Schüler-Azubi-Tickets erfolgt über die VGB im Nordhorner Bahnhof.
  • In welcher Form ist das Ticket erhältlich? Das Schüler-Azubi-Ticket wird über die VGB ausschließlich im Abo angeboten. Der Einführungspreis beträgt 30 Euro pro Monat. Damit der Landkreis die Vergünstigung in Höhe von 28 Euro gegenüber dem regulären Deutschland-Ticket an die Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildenden weitergeben kann, muss das Ticket durchgehend für mindestens sechs Monate abonniert werden. Wichtig: Wer das Abo vorher kündigt, muss den Differenzbetrag zum regulären Deutschland-Ticket nachzahlen. Vertragsinhaber sind volljährige Personen oder bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten.
  • In welchen Verkehrsmitteln gilt das Ticket? Das Schüler-Azubi-Ticket gilt deutschlandweit in allen Nahverkehrszügen (RB, RE, S-Bahn) und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Straßenbahn, U-Bahn) der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen. Es gilt nicht in Zügen der DB Fernverkehr AG (IC, EC, ICE) und anderer Fernverkehrsanbieter wie FlixTrain. Es gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets.
  • Was gilt es darüber hinaus zu beachten? Bei Abschluss des Abo-Vertrages für das Schüler-Azubi-Ticket muss ein Nachweis der Schule (zum Beispiel ein Schülerausweis) bzw. des Ausbildungsbetriebes (zum Beispiel der Ausbildungsvertrag) vorgelegt werden. Bei Wegfall der Berechtigung – etwa durch Schulabbruch, Ausbildungsende oder Wohnortwechsel – ist dies umgehend der VGB zu melden. Das Ticket ist in diesem Fall zu kündigen. Eine Kündigung des Abos muss grundsätzlich schriftlich bei der VGB eingereicht werden.

Angebot gilt zunächst für ein Jahr

Das neue Angebot tritt dabei an die Stelle der bisherigen Bezuschussung von ÖPNV-Fahrtkosten von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II der Allgemeinbildenden und Berufsbildenden Schulen sowie von Auszubildenden im Landkreis. Bisher war es erforderlich, dass die Nutzer ihre Fahrkarte zunächst selbst finanzieren und im Nachgang einen Zuschuss vom Landkreis erhalten. Mit der Einführung des neuen Schüler-Azubi-Tickets zum 1. August ist dies nicht mehr erforderlich. Der Zuschuss wird direkt zwischen dem Landkreis und der Verkehrsgemeinschaft Grafschaft Bentheim (VGB) abgewickelt.

„Mit dem Schüler-Azubi-Ticket können junge Grafschafterinnen und Grafschafter klimaschonend unterwegs sein und wir machen damit die Nutzung des ÖPNV attraktiver – sei es für die Erreichbarkeit von Schulen und Ausbildungsstätten, aber auch von Freizeitangeboten im gesamten Bundesgebiet“, wirbt Bertke für das neue Angebot, an dessen Umsetzung der Landkreis bereits seit Längerem intensiv gearbeitet hat. Die Einführung des Schüler-Azubi-Tickets läuft zunächst im Rahmen eines einjährigen Pilotprojektes bis zum 31. Juli 2026. Dafür hat der Grafschafter Kreistag in seiner Sitzung im Juni vor der Sommerpause einstimmig grünes Licht gegeben.

Sonderregelung für die Grafschaft

Ermöglicht wird die Einführung des Schüler-Azubi-Tickets in der Grafschaft Bentheim durch eine spezielle Landesförderung gemäß des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes. Bereits seit 2022 stellt das Land kommunalen ÖPNV-Aufgabenträgern Mittel für regionale Schüler- und Azubi-Tickets zur Verfügung. Für den Landkreis ergibt sich daraus eine jährliche Fördermöglichkeit von bis zu rund 254.000 Euro. „Diese Mittel hätten wir gerne auch schon früher für die Einführung eines Schüler-Azubi-Tickets eingesetzt. Gescheitert ist die Umsetzung allerdings daran, dass in sogenannten ‚verbundfreien Räumen‘ – wie der Grafschaft – keine Gültigkeit dieser Tickets im Schienenpersonennahverkehr vorgesehen war. Das stellte für uns natürlich ein großes Problem dar, da die Schülerverkehre gerade auf der Bahnverbindung zwischen Bad Bentheim und Neuenhaus einen wesentlichen Anteil ausmachen“, blickt Bertke zurück.

Da auch die landesweite Einführung eines 29-Euro-Tickets für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende längerfristig auf Eis liegt, hat die Kreisverwaltung gemeinsam mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung eine alternative Lösung erarbeitet. „Ich bin froh, dass wir mit der rabattierten Ausgabe des Deutschland-Tickets für junge Menschen in der Grafschaft eine gute Sonderregelung gefunden haben und es nun auch bei uns ein Schüler-Azubi-Ticket gibt“, berichtet Bertke.

 

Erstattung von Fahrtkosten beim Besuch des Missionsgymnasiums Bardel

Eine anteilige Erstattung von verauslagten Fahrtkosten beim Besuch des Missionsgymnasiums Bardel in den Klassen 5-10 kann bis zum 31.10. eines jeden Jahres beantragt werden, sofern das nächstgelegene Gymnasium weiter als 2 km vom Wohnort entfernt ist. Die Bearbeitung erfolgt durch die  Abteilung für Schulen und Weiterbildung.

Die aktuelle Schülerbeförderungssatzung befindet sich hier.

 

Aktuelle Informationen zum Deutschland-Ticket finden Sie unter Deutschlandticket.