Schülerbeförderung / Bezuschussung Fahrtkosten SEK II und Auszubildende
Schülerbeförderung / Bezuschussung Fahrtkosten SEK II und Auszubildende
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Der Landkreis ist Träger der Schülerbeförderung. Diese Aufgabe beinhaltet die Koordination des Linienangebotes zwischen Schulen, Eltern und Verkehrsunternehmen.
Die Abteilung bearbeitet die Anspruchsberechtigung auf Beförderung zur Schule. Dabei erfolgt die Prüfung, ob die Beförderung mit dem Linienverkehr erfolgen kann oder ob eine Einzelbeförderung eingerichtet werden muss.
Antrag auf Schülerbeförderung (Schüler-Sammelzeitkarte)
Den Antrag auf Schülerbeförderung für das Schuljahr 2024-2025 können Sie online stellen.
Schüler*innen, die im Schuljahr 2024/25 Anspruch auf eine vom Landkreis ausgegeben Schülerfahrkarte haben, erhalten vom Landkreis das jeweils günstigste Fahrkartenangebot. Schüler*innen, die eine Fahrkarte der Tarifzone 1 oder 2 des VGB Tarifs benötigen um die Schule zu erreichen, erhalten weiterhin eine Busfahrkarte. Für Schüler*innen mit größeren Distanzen bzw. höheren Tarifzonen stellt das Deutschlandticket die für den Landkreis günstigere Variante dar.
Bei Verlust, Beschädigung oder Unlesbarkeit der Schüler-Sammelzeitkarte ist die Erstellung einer Ersatzkarte erforderlich. Ersatzfahrkarten für Deutschland-Tickets können nur über die VGB (Tel. 05921-80350) beantragt werden. Bei reinen Busfahrkarten muss das jeweilige Verkehrsunternehmen kontaktiert werden. Für die Ausstellung der Ersatzfahrkarte wird eine Verwaltungsgebühr (siehe Tarifbestimmungen des Verkehrsunternehmens bzw. des Niedersachsentarifs) erhoben. Es können keine Ersatzfahrkarten über den Landkreis ausgestellt werden!
Einwilligung zum Datenschutz:
Für die Bearbeitung des Online-Antrages auf Schülerbeförderung ist die Angabe von persönlichen Daten erforderlich. Mit den von Ihnen im Formular eingetragenen Angaben, erfolgt eine Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen. Zum Abschluss der Eingabe stimmen Sie bitte der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an den oben genannten Ansprechpartner.
Erstattung Bezuschussung von ÖPNV-Fahrtkosten von Schüler*innen der Sekundarstufe II der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Auszubildenden im Landkreis Grafschaft Bentheim
Der Landkreis Grafschaft Bentheim ist gemäß § 114, Niedersächsisches Schulgesetzes (NSchG) Träger der Schülerbeförderung in seinem Gebiet. Zur Herstellung gleichwertiger Zugangsmöglichkeiten zu den Bildungsstandorten im Landkreis Grafschaft Bentheim verfolgt der Landkreis das Ziel, die Schülerinnen und Schüler, die nach § 114 NSchG keinen rechtlichen Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten durch den Träger der Schülerbeförderung haben, finanziell zu unterstützen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der untenstehenden Richtlinie.
Aktuelle Infos zum Deutschlandticket im Schüler*innen- / Ausbildungsbereich:
Schüler*innen der Sekundarstufe II und Auszubildende, die ihre Fahrkarte selbst zahlen, können im Rahmen der Richtlinie zur Bezuschussung von ÖPNV-Fahrtkosten ab einer Entfernung von mindestens 5 km auch Deutschlandtickets für die Erstattung einreichen.
Es gilt die aktuelle Richtlinie.
Erstattung von Fahrtkosten beim Besuch des Missionsgymnasiums Bardel
Eine anteilige Erstattung von verauslagten Fahrtkosten beim Besuch des Missionsgymnasiums Bardel in den Klassen 5-10 kann bis zum 31.10. eines jeden Jahres beantragt werden, sofern das nächstgelegene Gymnasium weiter als 2 km vom Wohnort entfernt ist. Die Bearbeitung erfolgt durch die Abteilung für Schulen und Weiterbildung.
Die aktuelle Schülerbeförderungssatzung befindet sich hier.
Aktuelle Informationen zum Deutschland-Ticket finden Sie unter Deutschlandticket.