Schülerbeförderung / Bezuschussung Fahrtkosten SEK II und Auszubildende
Leistungsbeschreibung
Der Landkreis ist Träger der Schülerbeförderung. Diese Aufgabe beinhaltet die Koordination des Linienangebotes zwischen Schulen, Eltern und Verkehrsunternehmen.
Die Abteilung bearbeitet die Anspruchsberechtigung auf Beförderung zur Schule. Dabei erfolgt die Prüfung, ob die Beförderung mit dem Linienverkehr erfolgen kann oder ob eine Einzelbeförderung eingerichtet werden muss.
Antrag auf Schülerbeförderung (Schüler-Sammelzeitkarte)
Den Antrag auf Schülerbeförderung für das Schuljahr 2023-2024 können Sie online stellen.
Einwilligung zum Datenschutz:
Für die Bearbeitung des Online-Antrages auf Schülerbeförderung ist die Angabe von persönlichen Daten erforderlich. Mit den von Ihnen im Formular eingetragenen Angaben, erfolgt eine Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen. Zum Abschluss der Eingabe stimmen Sie bitte der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an den oben genannten Ansprechpartner.
Erstattung Bezuschussung von ÖPNV-Fahrtkosten von Schüler*innen der Sekundarstufe II der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Auszubildenden im Landkreis Grafschaft Bentheim
Der Landkreis Grafschaft Bentheim ist gemäß § 114, Niedersächsisches Schulgesetzes (NSchG) Träger der Schülerbeförderung in seinem Gebiet. Zur Herstellung gleichwertiger Zugangsmöglichkeiten zu den Bildungsstandorten im Landkreis Grafschaft Bentheim verfolgt der Landkreis das Ziel, die Schülerinnen und Schüler, die nach § 114 NSchG keinen rechtlichen Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten durch den Träger der Schülerbeförderung haben, finanziell zu unterstützen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der unten stehenden Richtlinie.
Erstattung von Fahrtkosten beim Besuch des Missionsgymnasiums Bardel
Eine Erstattung von verauslagten Fahrkosten beim Besuch des Missionsgymnasiums Bardel in den Klassen 5-7 (wenn das nächste Gymnasium weiter als 2 km vom Wohnort entfernt ist) erfolgt durch die Abteilung für Schulen und Weiterbildung.
Die aktuelle Schülerbeförderungssatzung befindet sich hier.
Aktuelle Infos zum Deutschlandticket im Schüler*innen- / Ausbildungsbereich
Die aktuell noch im Umlauf befindlichen Schülersammelzeitkarten, die durch den Landkreis Grafschaft Bentheim für das Schuljahr 22/23 an die Schüler*innen ausgegeben wurden, behalten ihre auf der Fahrkarte aufgedruckte Gültigkeit. Aufgrund der kurzen Restlaufzeit bis zum Ende des Schuljahres und der kurzen Vorlaufzeit ist ein Austausch dieser rund 3.000 ausgegebenen Fahrkarten nicht vorgesehen. Es ist zu beachten, dass entgegen der Regelung beim 9€-Ticket, die Schülertickets nicht automatisch zu einem Deutschlandticket umgewandelt werden. Sie sind weiterhin nur auf der aufgedruckten Relation gültig! Schüler*innen und Auszubildende, die ihre Fahrkarte selbst bezahlen müssen, können ab dem 01.05.2023 im Rahmen der Richtlinie zur Bezuschussung von ÖPNV-Fahrtkosten ab einer Entfernung von mindestens 5 km auch Deutschlandtickets für die Erstattung einreichen.
Schüler*innen, die im Schuljahr 2023/24 Anspruch auf eine vom Landkreis ausgegeben Schülerfahrkarte haben, erhalten vom Landkreis das jeweils günstigste Fahrkartenangebot. Schüler*innen, die eine Fahrkarte der Tarifzone 1 oder 2 des VGB Tarifs benötigen um die Schule zu erreichen, erhalten weiterhin eine Busfahrkarte. Für Schüler*innen mit größeren Distanzen bzw. höheren Tarifzonen stellt das Deutschlandticket die für den Landkreis günstigere Variante dar.
Es gilt die aktuelle Richtlinie.
Aktuelle Informationen zum Deutschland-Ticket finden Sie unter Deutschlandticket.