Schülerbeförderung
Leistungsbeschreibung
Der Landkreis ist Träger der Schülerbeförderung. Diese Aufgabe beinhaltet die Koordination des Linienangebotes zwischen Schulen, Eltern und Verkehrsunternehmen.
Die Abteilung bearbeitet die Anspruchsberechtigung auf Beförderung zur Schule. Dabei erfolgt die Prüfung, ob die Beförderung mit dem Linienverkehr erfolgen kann oder ob eine Einzelbeförderung eingerichtet werden muss.
Antrag auf Schülerbeförderung (Schüler-Sammelzeitkarte)
Den Antrag auf Schülerbeförderung für das Schuljahr 2022-2023 und 2023-2024 können Sie online stellen.
Einwilligung zum Datenschutz:
Für die Bearbeitung des Online-Antrages auf Schülerbeförderung ist die Angabe von persönlichen Daten erforderlich. Mit den von Ihnen im Formular eingetragenen Angaben, erfolgt eine Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen. Zum Abschluss der Eingabe stimmen Sie bitte der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an den oben genannten Ansprechpartner.
Erstattung Bezuschussung von Fahrtkosten für Schüler*innen der Sekundarstufe II der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen
Der Landkreis Grafschaft Bentheim ist gemäß § 114, Niedersächsisches Schulgesetzes (NSchG) Träger der Schülerbeförderung in seinem Gebiet. Zur Herstellung gleichwertiger Zugangsmöglichkeiten zu den Bildungsstandorten im Landkreis Grafschaft Bentheim verfolgt der Landkreis das Ziel, die Schülerinnen und Schüler, die nach § 114 NSchG keinen rechtlichen Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten durch den Träger der Schülerbeförderung haben, finanziell zu unterstützen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der unten stehenden Richtlinie.
Erstattung von Fahrtkosten beim Besuch des Missionsgymnasiums Bardel
Eine Erstattung von verauslagten Fahrkosten beim Besuch des Missionsgymnasiums Bardel in den Klassen 5-7 (wenn das nächste Gymnasium weiter als 2 km vom Wohnort entfernt ist) erfolgt durch die Abteilung für Schulen und Weiterbildung.
Die aktuelle Schülerbeförderungssatzung befindet sich hier.