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Belehrung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)


Leistungsbeschreibung

Nach den gesetzlichen Vorschriften muss jede Person, die erstmals gewerbsmäßig Kontakt (direkt mit der Hand oder indirekt z. B. über Arbeitsgeräte) mit unverpackten Lebensmitteln hat, in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist und/oder Gegenstände wie Geschirr reinigt, vor Arbeitsaufnahme an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt teilnehmen.

Die Belehrung beinhaltet alle rechtlichen Voraussetzungen und die gesundheitlichen Risiken, die es bei der Tätigkeit im Lebensmittelbereich zu beachten gilt. Die Teilnehmenden erfahren, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden können und wann eine Tätigkeit aufgrund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf.

Im Anschluss an die Belehrung wird eine Bescheinigung (Gesundheitszeugnis) nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz ausgestellt, die bei Arbeitsaufnahme nicht älter als 3 Monate sein darf.

Die Anmeldung für Online-Belehrungen erfolgt über https://noh.gotzg.de. Weitere Hinweise zum Ablauf, etc. entnehmen Sie bitte dem Verfahrensablauf.

Die Anmeldung für Präsenz-Belehrungen erfolgt unter Terminvereinbarung. Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.

 

Bei Gruppen mit mehr als 6 Personen nutzen Sie bitte vorzugsweise die Online-Belehrung oder senden eine E-Mail an: Infektionsschutz@grafschaft.de

Weitere Hinweise zum Ablauf, Verfügbarkeit, etc. entnehmen Sie bitte dem Verfahrensablauf.

Hinweis: Der Verfahrensablauf zur Präsenzbelehrung im Gesundheitsamt folgt weiter unten.

 

Online-Belehrung

Das Gesundheitsamt Nordhorn hat das Technologiezentrum Glehn GmbH (TZG) mit der Durchführung der Online-Belehrung beauftragt. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder an einem anderen Ort absolvieren.

 

In welchem Zeitrahmen finden die Online-Belehrungen statt?

  • Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:30 Uhr und

  • Samstag von 9:00 bis 15:30 Uhr

  • An landes- / bundeseinheitlichen Feiertagen findet keine Online-Belehrung statt.

Was wird für eine Online-Belehrung benötigt?

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone mit funktionierender Kamera sowie eine stabile Internetverbindung

  • Benötigte Unterlagen für die Identifikation:
    gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (Reisepass oder Personalausweis)

    Bei Personen unter 16 Jahren ohne Personalausweis oder Reisepass erfolgt die Identifikation mittels Schülerausweis, Krankenkassenkarte oder Geburtsurkunde.

 

Wie ist der Ablauf der Online-Belehrung? 

  1. Sie buchen kostenpflichtig einen Termin für die Online-Belehrung unter: https://noh.gotzg.de

  2. Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.

  3. Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert. Bitte schalten Sie Ihr Endgerät 15 Minuten vor dem Termin ein und öffnen Sie im Internet die Seite https://gotzg.de

  4. Sie zeigen Ihren Personalausweis und schauen in die Kamera, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung).

  5. Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.

  6. Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.

  7. Diese beginnt mit dem Belehrungsfilm. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.

  8. Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.

  9. Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Es werden fünf Fragen gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.

  10. Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.

  11. Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de

  12. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

  13. Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.

Gibt es Versionen der Online-Belehrung in anderen Sprachen?

Mitbürger und Mitbürgerinnen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderen Sprachen wählen.

 

Welche Unterlagen muss ich für eine Gebührenbefreiung vorweisen?

Schüler und Schülerinnen erhalten von Ihrer Schule einen Gutschein-Code zur Absolvierung der Belehrung.

Personen, die einem Ehrenamt nachgehen, müssen eine entsprechende Bescheinigung des Trägers an die Mailadresse infektionsschutz@grafschaft.de senden. Sie erhalten einen Gutscheincode, mit dem Sie die Anmeldung durchführen können.

 

 

Präsenz-Belehrung

In welchem Zeitraum finden die Präsenzbelehrungen statt?

  • Mittwoch vormittags: 8:00-08:40 Uhr oder 08:40-09:20 Uhr

  • Mittwoch nachmittags: 14:00-14:40 Uhr oder 15:00-15:40 Uhr

 

Welche Unterlagen werden für die Präsenz-Belehrung benötigt?

  • gültiger Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)

Wie ist der Ablauf der Präsenz-Belehrung?

  1. Die Terminvergabe zur Präsenzbelehrung im Gesundheitsamt erfolgt online unter Terminvereinbarung.

  2. Nach erfolgreich durchgeführter Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail.

  3. Bitte melden Sie sich 10 Minuten vor Beginn der Präsenzbelehrung am Empfang im Gesundheitsamt (Am Bölt 27, 48527 Nordhorn) und halten Sie Ihren Personalausweis bereit.

  4. Die Belehrung dauert ca. 40 Minuten.

  5. Im Anschluss erklären Sie gegenüber der belehrenden Person, dass Sie gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz mündlich und schriftlich aufgeklärt wurden und dass bei Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

  6. Nach der Belehrung erhalten Sie die Bescheinigung in Papierform.

     

In welcher Sprache wird die Präsenz-Belehrung angeboten?

Die Belehrung wird in deutscher Sprache durchgeführt.

  • gültiges amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (Reisepass oder Personalausweis)

Gebühren für die Teilnahme an einer Belehrung: 26,00€ (online und in Präsenz)

Ausstellung einer Abschrift: 10,00€ (Abschriften müssen vor Ort im Gesundheitsamt abgeholt und bezahlt werden.)

 

Besonderheit Kostenbefreiung Schüler*innen und Ehrenamtler*innen

Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim, die ein Praktikum absolvieren, erhalten für die Online-Belehrung einen Gutschein-Code bei Ihrer Schule. Bei Fragen seitens der Schulen zu diesem Verfahren wenden Sie sich bitte an infektionsschutz@grafschaft.de.

Personen aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim, die einer ehrenamtlichen Tätigkeit (Mitarbeiter in Feldküchen für DRK, THW, Katastrophenschutz, Zivilschutz und Mitarbeiter in Kinder-Tagesstätten für die Mahlzeiten Zubereitung) nachgehen, sind von den Kosten befreit. Bitte wählen Sie Ihren Termin für eine Belehrung im Gesundheitsamt aus und senden Sie eine E-Mail mit dem Nachweis Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit an infektionsschutz@grafschaft.de. Für die Onlinebelehrung benötigen Sie einen Zugangscode. Bitte senden Sie eine E-Mail mit dem Nachweis Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit an infektionsschutz@grafschaft.de.

Hinweise zur ausgestellten Bescheinigung/Abschrift

  • Eine einmal erfolgreich absolvierte Hygienebelehrung gilt lebenslang. Ausgenommen davon sind die Bescheinigungen für das Schülerpraktikum und die ehrenamtliche Tätigkeit, diese sind nur für die Ausübung dieser Tätigkeit gültig.

  • Bei Verlust Ihrer Originalbescheinigung kann eine kostenpflichtige Abschrift angefordert werden. Für Abschriften von Online-Belehrungen schicken Sie eine E-Mail an ifsg@tz-glehn.de. Für Abschriften von Präsenzbelehrungen schicken Sie eine E-Mail an infektionsschutz@grafschaft.de. Diese Abschriften sind kostenpflichtig.

  • Hinweis: Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie von Ihrem bisherigen Arbeitgeber/Ihrer bisherigen Arbeitgeberin die Aushändigung der Originalbescheinigung verlangen.