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Belehrung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)


Leistungsbeschreibung

Nach den gesetzlichen Vorschriften muss jede Person, die erstmals gewerbsmäßig Kontakt (direkt mit der Hand oder indirekt z. B. über Arbeitsgeräte) mit unverpackten Lebensmitteln hat, in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist und/oder Gegenstände wie Geschirr reinigt, vor Arbeitsaufnahme an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt teilnehmen.

Die Belehrung beinhaltet alle rechtlichen Voraussetzungen und die gesundheitlichen Risiken, die es bei der Tätigkeit im Lebensmittelbereich zu beachten gilt. Die Teilnehmenden erfahren, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden können und wann eine Tätigkeit aufgrund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf.

Im Anschluss an die Belehrung wird eine Bescheinigung (Gesundheitszeugnis) nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz ausgestellt, die bei Arbeitsaufnahme nicht älter als 3 Monate sein darf.

Die Belehrung kann als Online-Belehrung an Ihrer Arbeitsstelle oder von zu Hause aus oder als Präsenz-Belehrung im Gesundheitsamt Nordhorn durchgeführt werden.

  • Die Anmeldung mit Terminreservierung für Online-Belehrungen erfolgt hier.

  • Die Anmeldung mit Terminreservierung für Präsenz-Belehrungen im Gesundheitsamt Nordhorn erfolgt unter dem Punkt Terminvereinbarungen direkt online.
    Bitte beachten Sie: eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich. Sie möchten als Gruppe die Präsenz-Belehrung vor Ort im Gesundheitsamt druchführen,
    bitte senden Sie eine E-Mail an: Infektionsschutz@grafschaft.de

    > Hinweis:
    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im April 2026 keine Termine zur Hygienebelehrung vor Ort im Gesundheitsamt stattfinden. Bitte buchen Sie rechtzeitig Ihren Termin.

Hinweise zur ausgestellten Bescheinigung/Abschrift

  • Eine einmal erfolgreich absolvierte Hygienebelehrung gilt lebenslang. Ausgenommen davon sind die Bescheinigungen für das Schülerpraktikum und die ehrenamtliche Tätigkeit, diese sind nur für die Ausübung dieser Tätigkeit gültig.

  • Bei Verlust Ihrer Originalbescheinigung kann eine Abschrift angefordert werden. Diese Abschriften sind kostenpflichtig. Für Abschriften von Online-Belehrungen schicken Sie eine E-Mail an ifsg@tz-glehn.de. Für Abschriften von Präsenzbelehrungen schicken Sie eine E-Mail an infektionsschutz@grafschaft.de. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.

  • Hinweis: Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie von Ihrem bisherigen Arbeitgeber/Ihrer bisherigen Arbeitgeberin die Aushändigung der Originalbescheinigung verlangen.

Besonderheit Kostenbefreiung Schüler*innen und Ehrenamtler*innen

  • Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim, die ein Praktikum absolvieren, sind von den Kosten befreit. Die kostenfreien Belehrungen für Schülerpraktika finden ausschließlich als Präsenz-Belehrung im Gesundheitsamt statt. Bitte senden Sie für die Terminvereinbarung eine E-Mail an infektionsschutz@grafschaft.de.

  • Personen aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim, die einer ehrenamtlichen Tätigkeit (Mitarbeiter in Feldküchen für DRK, Katastrophenschutz, Zivilschutz und Mitarbeiter in Kinder-Tagesstätten für die Mahlzeiten Zubereitung) nachgehen, sind von den Kosten befreit. Sie können die Infektionschutzbelehrung entweder als Online-Belehrung oder Präsenz-Belehrung durchführen. Bitte wählen Sie für eine Präsenz-Belehrung im Gesundheitsamt unter der Terminbuchung einen Termin aus und senden Sie eine E-Mail mit dem Nachweis Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit an infektionsschutz@grafschaft.de. Für die Online-Belehrung benötigen Sie einen Zugangscode. Bitte senden Sie eine E-Mail mit dem Nachweis Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit an infektionsschutz@grafschaft.de. Nach der Prüfung erhalten Sie den Zugangscode an Ihre E-Mail Adresse gesandt.

Hinweis: Der Verfahrensablauf zur Präsenz-Belehrung im Gesundheitsamt folgt weiter unten.

Online-Belehrung

Das Gesundheitsamt Nordhorn hat das Technologiezentrum Glehn GmbH (TZG) mit der Durchführung der Online-Belehrung beauftragt. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder an einem anderen Ort absolvieren.

In welchem Zeitrahmen finden die Online-Belehrungen statt?

  • Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:30 Uhr und

  • Samstag von 9:00 bis 15:30 Uhr

  • An landes- / bundeseinheitlichen Feiertagen findet keine Online-Belehrung statt.

Was wird für eine Online-Belehrung benötigt?

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone mit funktionierender Kamera sowie eine stabile Internetverbindung

  • Benötigte Unterlagen für die Identifikation:
    Gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (Reisepass oder Personalausweis).

    Bei Personen unter 16 Jahren ohne Personalausweis oder Reisepass erfolgt die Identifikation mittels Schülerausweis, Krankenkassenkarte oder Geburtsurkunde.

Wie ist der Ablauf der Online-Belehrung? 

  1. Sie buchen kostenpflichtig einen Termin für die Online-Belehrung unter: https://noh.gotzg.de

  2. Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.

  3. Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert. Bitte schalten Sie Ihr Endgerät 15 Minuten vor dem Termin ein und öffnen Sie im Internet die Seite https://gotzg.de

  4. Sie zeigen Ihren Personalausweis und schauen in die Kamera, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung).

  5. Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.

  6. Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.

  7. Diese beginnt mit dem Belehrungsfilm. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.

  8. Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.

  9. Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Es werden fünf Fragen gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.

  10. Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.

  11. Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de

  12. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

  13. Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.

Gibt es Versionen der Online-Belehrung in anderen Sprachen?

Mitbürger und Mitbürgerinnen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderen Sprachen wählen.

Welche Unterlagen muss ich für eine Gebührenbefreiung vorweisen?

Personen, die einem Ehrenamt nachgehen, müssen eine entsprechende Bescheinigung des Trägers an die Mailadresse infektionsschutz@grafschaft.de senden. Sie erhalten einen Gutscheincode, mit dem Sie die Anmeldung durchführen können.

Präsenz-Belehrung

> Hinweis:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im April 2026 keine Termine zur Hygienebelehrung vor Ort im Gesundheitsamt stattfinden. Bitte buchen Sie rechtzeitig Ihren Termin.

In welchem Zeitrahmen und wo finden die Präsenz-Belehrungen statt?

Bis zum 15.04.2026:

Gesundheitsamt Nordhorn
Am Bölt 27
48527 Nordhorn

  • Mittwoch, Vormittag: 8:00-08:40 Uhr oder 08:40-09:20 Uhr

  • Mittwoch, Nachmittag: 14:00-14:40 Uhr oder 15:00-15:40 Uhr


Ab dem 04.05.2026 neue Adresse:

Gesundheitsamt Nordhorn
Gebäude Agentur für Arbeit

Stadtring 9-15
48527 Nordhorn

  • Wechselnde Termine Montag, Dienstag oder MIttwoch - die buchbaren Termine werden Ihnen bei der Terminauswahl angezeigt.

Welche Unterlagen werden für die Präsenz-Belehrung benötigt?

  • Gültiger Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)

Wie ist der Ablauf der Präsenz-Belehrung?

  1. Die Terminvergabe zur Präsenzbelehrung im Gesundheitsamt erfolgt online unter Terminvereinbarung.

  2. Nach erfolgreich durchgeführter Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail.

  3. Bitte melden Sie sich 10 Minuten vor Beginn der Präsenzbelehrung am Empfang im Gesundheitsamt (Am Bölt 27, 48527 Nordhorn) und halten Sie Ihren Personalausweis bereit.

  4. Die Belehrung dauert ca. 40 Minuten.

  5. Im Anschluss erklären Sie gegenüber der belehrenden Person, dass Sie gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz mündlich und schriftlich aufgeklärt wurden und dass bei Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

  6. Nach der Belehrung erhalten Sie die Bescheinigung in Papierform.

In welcher Sprache wird die Präsenz-Belehrung angeboten?

Die Belehrung wird in deutscher Sprache durchgeführt.

Gebühren für die Teilnahme an einer Belehrung: 26,00 € (online und in Präsenz)

Ausstellung einer Abschrift: 10,00 € (Abschriften müssen vor Ort im Gesundheitsamt abgeholt und bezahlt werden.)

Besonderheit Kostenbefreiung Schüler*innen und Ehrenamtler*innen

  • Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim, die ein Praktikum absolvieren, sind von den Kosten befreit. Die kostenfreien Belehrungen für Schülerpraktika finden ausschließlich als Präsenz-Belehrung im Gesundheitsamt statt. Bitte senden Sie für die Terminvereinbarung eine E-Mail an infektionsschutz@grafschaft.de.

    > Hinweis:
    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im April 2026 keine Termine zur Hygienebelehrung vor Ort im Gesundheitsamt stattfinden. Bitte buchen Sie rechtzeitig Ihren Termin.

  • Personen aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim, die einer ehrenamtlichen Tätigkeit (Mitarbeiter in Feldküchen für DRK, Katastrophenschutz, Zivilschutz und Mitarbeiter in Kinder-Tagesstätten für die Mahlzeiten Zubereitung) nachgehen, sind von den Kosten befreit. Sie können die Infektionschutzbelehrung entweder als Online-Belehrung oder Präsenz-Belehrung durchführen. Bitte wählen Sie für eine Präsenz-Belehrung im Gesundheitsamt unter der Terminbuchung einen Termin aus und senden Sie eine E-Mail mit dem Nachweis Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit an infektionsschutz@grafschaft.de. Für die Online-Belehrung benötigen Sie einen Zugangscode. Bitte senden Sie eine E-Mail mit dem Nachweis Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit an infektionsschutz@grafschaft.de. Nach der Prüfung erhalten Sie den Zugangscode an Ihre E-Mail Adresse gesandt.