Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten
Textblöcke ein-/ausklappenFür die Teilnahme am Straßenverkehr gelten Regeln, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen aufgestellt sind. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, handelt ordnungswidrig.
Leistungsbeschreibung
Für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten Regeln, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen aufgestellt sind. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, handelt ordnungswidrig.
Die Bußgeldstelle unseres Landkreises ahndet diese Ordnungswidrigkeiten, wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes.
Geahndet werden Verstöße der Autofahrer (Kraftfahrzeugführer), aber auch der Halter von Kraftfahrzeugen sowie der Radfahrer und Fußgänger.
Je nach Schwere und Bedeutung des Verstoßes wird entweder ein Verwarngeld erhoben oder eine Geldbuße festgesetzt.
Verkehrsregeln sollen dafür sorgen, dass niemand behindert, belästigt oder sogar gefährdet oder geschädigt wird.
Der Bußgeld- und Punktekatalog des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Straßenentwicklung gibt Anhaltspunkte für die Höhe der Buße, von denen je nach Art des Verstoßes im Einzelfall bis zur Verdoppelung abgewichen werden kann.
Zur Beantwortung weiterer Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Den Namen und die Telefonnummer Ihrer Ansprechpartnerin bzw. Ihres Ansprechpartners, sowie das Aktenzeicken bzw. die Verwarnungsnummer finden Sie auf der Verwarnung, dem Anhörungsbogen bzw. auf dem Bußgeldbescheid.
Links & Onlinedienste
Zur Online-AnhörungKontaktpersonen
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Sachbearbeiterin Frau Wellen
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Sachbearbeiterin Frau Bardenhorst
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Sachbearbeiter Herr Borker
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Sachbearbeiterin Frau Bouma
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Sachbearbeiterin Frau Bouwer
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Sachbearbeiterin Frau Bremmer
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Sachbearbeiter Herr Klinge
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Sachbearbeiterin Frau Kück
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Sachbearbeiterin Frau Morshuis
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Sachbearbeiter Herr Nüsse
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Sachbearbeiterin Frau Poschmann-Matos
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Sachbearbeiter Herr Rakers
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Sachbearbeiterin Frau Sloot
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Sachbearbeiterin Frau Wallmeier
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Sachbearbeiterin Frau Weernink
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Sachbearbeiter Herr Peterberns