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Ordnungswidrigkeiten


Für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten Regeln, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen aufgestellt sind. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, handelt ordnungswidrig.

Leistungsbeschreibung

Für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten Regeln, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen aufgestellt sind. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, handelt ordnungswidrig.

Die Bußgeldstelle unseres Landkreises ahndet diese Ordnungswidrigkeiten, wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes.

Geahndet werden Verstöße der Autofahrer (Kraftfahrzeugführer), aber auch der Halter von Kraftfahrzeugen sowie der Radfahrer und Fußgänger.

Je nach Schwere und Bedeutung des Verstoßes wird entweder ein Verwarngeld erhoben oder eine Geldbuße festgesetzt.

 Bußgeldkatalog

Verkehrsregeln sollen dafür sorgen, dass niemand behindert, belästigt oder sogar gefährdet oder geschädigt wird.

Der Bußgeld- und Punktekatalog des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Straßenentwicklung gibt Anhaltspunkte für die Höhe der Buße, von denen je nach Art des Verstoßes im Einzelfall bis zur Verdoppelung abgewichen werden kann.

Zur Beantwortung weiterer Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Den Namen und die Telefonnummer Ihrer Ansprechpartnerin bzw. Ihres Ansprechpartners, sowie das Aktenzeicken bzw. die Verwarnungsnummer finden Sie auf der Verwarnung, dem Anhörungsbogen bzw. auf dem Bußgeldbescheid.