Zulassung zur Jäger- oder Falknerprüfung beantragen
Zulassung zur Jäger- oder Falknerprüfung beantragen
Textblöcke ein-/ausklappen- Jägerprüfung Zulassung zur Prüfung zur Erlangung eines Jagdscheins
- für die Zulassung zur Jägerprüfung erforderlich
- die Jägerprüfung besteht aus einer schriftlichen, einer mündlich-praktischen Prüfung sowie einer Schießprüfung
- zuständig: untere Jagdbehörde
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.
Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zur Jägerprüfung:
Der Prüfling muss
- am Tag vor Beginn der Jägerprüfung mindestens fünfzehn Jahre und sechs Monate alt sein,
- die für das Ablegen der Jägerprüfung erforderliche körperliche Eignung besitzen und
eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch abgeschlossen haben.
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
§ 15 Absatz 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Anträge / Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz