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Jagdschein - Verlängerung & Beantragung Online


Leistungsbeschreibung

Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.

Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.

Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.

Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.

Spezielle Hinweise

Jagdschein verlängern – Jetzt bequem online beantragen!

👉 Jetzt Antrag stellen: [Link zum Online-Antrag] 

Ihr Jagdschein läuft bald ab? Verlängern Sie ihn jetzt schnell und unkompliziert online ! Mit unserem neuen digitalen Antragsverfahren sparen Sie sich den Gang zur Behörde und können Ihren Antrag jederzeit von zu Hause aus stellen – einfach, sicher und zeitsparend.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Bequem von überall beantragen – keine Wartezeiten, kein Papierkram
Schnelle Bearbeitung – Ihr Antrag wird digital übermittelt und effizient geprüft

So funktioniert’s:

  1. Online-Antrag ausfüllen – Geben Sie Ihre Daten ein und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch.

  2. Schicken Sie Ihren Jagdschein per Post an die Jagdbehörde

    Landkreis Grafschaft Bentheim

    van-Delden-Str. 1 - 7

    48529 Nordhorn

  3. Gebühr digital bezahlen – Schnell und sicher per Online-Zahlung. (Derzeit noch in Arbeit)

  4. Bestätigung erhalten – Sobald Ihr Antrag geprüft wurde, wird Ihr neuer Jagdschein ausgestellt.

Nutzen Sie jetzt unser modernes Online-Verfahren und verlängern Sie Ihren Jagdschein in nur wenigen Minuten!

Ausnahmen:

  • Personen, die Ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben

    👉 Sie können Ihren Antrag hier stellen: [Link zum Online-Antrag]

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.

Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.

Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:

  • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
  • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
  • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.